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Aktuelles2010-142 Drehstangen-Tischfußball ist Sport Das Finanzgericht Hessen hat mit Urteil 4 K 501/09 vom 23. 6. 2010 entschieden, dass Kickern (offizielle Beschreibung „Drehstangen-Tischfußball“) Sport ist und damit gemeinnützlichkeitsrechtlich gefördert wird. Demgegenüber ist Tipp-Kick kein Sport, sondern bloßes Vergnügen. Wie gut, das uns ein Finanzgericht diese Weisheiten vermittelt. hv
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