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2010-143

Zeckenbiss im Dienst

Der Zeckenbiss eines Beamten kann als Dienstausfall anerkannt werden. Das kann ihm im Fall von späteren Erkrankungen Vorteile bringen, etwa in Form von Rentenansprüchen. Allerdings muss „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ feststehen, dass er während der Dienstzeit gebissen wurde.

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Az. 6 K 542/10. NW

sg