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Aktuelles2010-144 Privatnutzung eines betrieblichen Pkw Kann ein handschriftliches Fahrtenbuch durch Computeraufzeichnungen ergänzt werden? Unternehmer U hatte ein handschriftliches geschlossenes Fahrtenbuch geführt, dort aber jeweils nur Stichpunkte zu den einzelnen Fahrten angegeben. Ausführliche Angaben zu diesen Fahrten fanden sich in einer später per Computer von U erstellten Liste. Das Finanzamt erkannte das Fahrtenbuch nicht an und ermittelte den privaten Nutzungsvorteil des U nach der 1 %-Methode. Nach einem erfolglosen Einspruchsverfahren wandte sich U mit einer Klage an das Finanzgericht – und bekam dort Recht. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.4.2010, Az. 12 K 12047/09 [Quelle: taxmail] pk
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