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Aktuelles

2010-147

Urlaub für Behinderte

Haben Schwerbehinderte ihren Zusatzurlaub aus Krankheitsgründen nicht nehmen können und verlassen sie dann den Betrieb, muss der Arbeitgeber den Urlaub in Geld vergüten.

[Quelle: Finanztest – Bundesarbeitsgericht, Az. 9 AZR 128/09]

sg