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2010-149

Über 50 und diskriminiert

Suchen Arbeitgeber in Stellenausschreibungen nach jungen Bewerbern, ohne dass Jugend für den Job wirklich erforderlich ist, riskieren sie Schadenersatzklagen. Das musste eine Firma lernen, die einen jungen Juristen suchte. Ein erfolgloser Bewerber über 50 klagte wegen Diskriminierung bis zum Bundesarbeitsgericht. Das Gericht gab dem Bewerber recht und sprach ihm eine Entschädigung in Höhe eines Monatsgehalts zu.

[Bundesarbeitsgericht, Az. 8 AZR 530/09]

sg