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2010-150

Arzt klärt am Telefon auf

Vor einfachen Operationen kann es ausreichen, wenn der Arzt seinen Patienten per Telefon über die Risiken aufklärt. Der Patient kann aber ein persönliches Gespräch verlangen.

[Quelle: Finanztest – Bundesgerichtshof, Az. VI ZR 204/09]

sg