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2010-153

Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers

Können Aufwendungen eines Lehrers für Bücher und Zeitschriften Werbungskosten sein, wenn die Literatur ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich verwendet wird?

Lehrer L unterrichtet an einer Realschule die Fächer Deutsch, Geschichte, Sozialkunde und Ethik. Außerdem gehörte er der "American Anthropological Association" an. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 machte er zunächst erfolglos Aufwendungen für Bücher, Zeitschriften-Abonnements, die Fernleihe von Schriftwerken und Bürobedarf in Höhe von insgesamt 2.151.91 EUR geltend. Auf den Einspruch des L ließ das Finanzamt pauschal 50 % der geltend gemachten Ausgaben zum Werbungskostenabzug zu. Die auf die Anerkennung sämtlicher Kosten gerichtete Klage des L wurde vom Finanzgericht abgewiesen mit der Begründung, über die bereits anerkannten Aufwendungen hinaus könnten keine weiteren Bücherkosten steuermindernd berücksichtigt werden. Denn der L habe es versäumt, für jedes einzelne Buch konkret darzulegen, wann, in welcher Klasse, in welchem Fach, zu welchem Thema und in welchem Umfang welcher konkrete Teil des jeweiligen Schriftwerks Eingang in den Unterricht gefunden habe. Außerdem handele es sich um Schriftwerke gesellschaftspolitischer und allgemeinbildender Art, so dass sich nicht ausschließen lasse, dass der L die Bücher und Zeitschriften auch aus privaten Gründen erworben habe. Der Bundesfinanzhof hat die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen.

BFH-Urteil vom 20.5.2010, Az. VI R 53/09

[Quelle: taxmail]

pk