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Aktuelles2010-154 Private Katastrophe oder herkömmliche Baumängel Können Aufwendungen für die Beseitigung von sog. Echtem Hausschwamm als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein? Das Wohngebäude des Gebäudeeigentümer G war mit sog. Echtem Hausschwamm befallen. Die für die Beseitigung angefallenen erheblichen Kosten machte der G in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das Finanzamt lehnte dies im Einkommensteuerbescheid jedoch ab. Nach einem erfolglosen Einspruchsverfahren erhob der G Klage beim Finanzgericht – und bekam dort Recht. Niedersächsisches FG, Urteil vom 17.8.2010, Az. 12 K 10270/09 [Quelle: taxmail] pk
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