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2010-154

Private Katastrophe oder herkömmliche Baumängel

Können Aufwendungen für die Beseitigung von sog. Echtem Hausschwamm als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein?

Das Wohngebäude des Gebäudeeigentümer G war mit sog. Echtem Hausschwamm befallen. Die für die Beseitigung angefallenen erheblichen Kosten machte der G in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das Finanzamt lehnte dies im Einkommensteuerbescheid jedoch ab. Nach einem erfolglosen Einspruchsverfahren erhob der G Klage beim Finanzgericht – und bekam dort Recht.

Niedersächsisches FG, Urteil vom 17.8.2010, Az. 12 K 10270/09

[Quelle: taxmail]

pk