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2010-156

Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG

Können Kosten für eine Heizungserneuerung in einer Zweitwohnung nur angesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige dort auch tatsächlich wohnt und wirtschaftet?

Der Finanzbeamte F, der noch im Haus seiner Eltern wohnt, ist Eigentümer eines in Renovation befindlichen Einfamilienhauses. In seiner Einkommensteuererklärung 2008 machte er eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen in seinem Einfamilienhaus geltend, das Finanzamt ließ dagegen bei Durchführung der Veranlagung im Rahmen der Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG – mangels einer tatsächlichen Eigennutzung des Einfamilienhauses – lediglich die Schornsteinfegerkosten zum Abzug zu. Mit seinem im Ergebnis erfolglosen Einspruch vertrat der F die Ansicht, dass auch für die von ihm geltend gemachten Aufwendungen für die Heizungserneuerung die Steuermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG zu gewähren sei. Die Handwerkerleistungen seien in seinem Haushalt erbracht worden, da er Eigentümer des Einfamilienhauses sei, dieses seit Jahren von ihm eigengenutzt werde, er bereits in 2008 einen Teil seines Hausrats dorthin überführt habe, das Gebäude bereits tageweise bewohnt habe und beabsichtige, nach Abschluss der Renovierungsarbeiten in das Objekt umzuziehen. Doch auch die Klage des F beim Finanzgericht bescherte ihm keinen Erfolg.

Hessisches FG, Urteil vom 19.5.2010, Az. 12 K 2497/09:

[Quelle: taxmail]

pk