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Aktuelles2010-157 Kritzel-Unterschrift gilt Auch eine unleserliche Unterschrift ist rechtsgültig. Geklagt hatte eine Mainzer Behörde, die behauptet, dass ein gerichtliches Schreiben nicht wirksam zugestellt worden sei. Die Unterschrift auf der Empfangsbestätigung sei unleserlich gewesen. So etwas komme vor und sie egal, entschied das Gericht. [Quelle: Finanztest, Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Az. L 2R 158/10] sg
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