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Aktuelles2010-160 Nachholung der Absetzung für Abnutzung Kann die unterlassene Abschreibung auf ein nicht als Betriebsvermögen erfasstes Wirtschaftsgut nachgeholt werden? Die Ehefrau F und ihr im Februar 2007 verstorbener Ehemann M wurden im Jahr 1998 zusammen veranlagt. Die F ist die Erbin des M, der im Jahr 1985 eine Erfindung zum Patent angemeldet hatte. Die Nutzung des Patents überließ er ab 1987 aufgrund eines Lizenzvertrags der X-GmbH, deren Gesellschafter er war. Die Lizenzeinnahmen wurden zunächst als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit erklärt und besteuert. Einlage, Einlagewert und Restnutzungsdauer des Patents, das in die X-GmbH als Verwertungsbetrieb eingelegt worden war, waren Gegenstand einer tatsächlichen Verständigung mit dem Finanzamt, die erst Jahre nach der Einlage zustande kam. Mit Vertrag vom 4.12.1997 verkaufte der M das Patent für 2 Mio. DM zum 1.1.1998 und gab damit zugleich seine Erfindertätigkeit auf. Da der M es in der Zwischenzeit allerdings versäumt hatte, AfA auf den Einlagewert vorzunehmen, ergab sich ein Streit mit dem Finanzamt über die Höhe des noch absetzungsfähigen Restbuchwerts. Nach einem erfolglosen Einspruchsverfahren gab das Finanzgericht der Klage statt und berücksichtigte den vollen Einlagewert zum einen Teil als AfA in einem verfahrensrechtlich noch offenen Veranlagungszeitraum, zum anderen Teil gewinnmindernd bei der Ermittlung des Aufgabegewinns bei der Veräußerung des Patents. Im Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof hatte aber das Finanzamt mit seiner Auffassung Erfolg. [Quelle: taxmail] pk
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